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3G-Kontrollen in Linienbussen

In den Linienbussen der Rurtalbus sowie der beauftragten Unternehmen werden zurzeit in Kooperation mit dem Ordnungsamt Kontrollen bezüglich der Einhaltung der 3G-Regeln durch die Fahrgäste durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden am vergangenen Mittwoch allein im Nachmittagsbereich 23 Personen angetroffen, die weder genesen waren noch über einen gültigen Impfausweis bzw. über einen aktuellen negativen Test verfügten. Das Ordnungsamt hat in diesen Fällen Bußgelder verhängt. In den kommenden Tagen und Wochen werden weiterhin regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

3G-Regelung im ÖPNV

Fahrgäste müssen ab 24.11.2021 geimpft, genesen oder getestet sein.

Fahrgäste in den Bussen der Rurtalbus und ihrer beauftragten Unternehmen müssen künftig hinsichtlich Covid-19 geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis mitführen. Dabei muss es sich um einen Corona-Schnelltest eines offiziellen Testzentrums oder einen PCR-Test handeln, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Diese Regelung ergibt sich aus dem neuen Infektionsschutzgesetz, das am 24.11.2021 in Kraft tritt.

Die Rurtalbus kontrolliert die Nachweise ab diesem Datum regelmäßig stichprobenartig im gesamten Bedienungsgebiet der Rurtalbus.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

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