Maskenpflicht im ÖPNV
Die bestehende Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2-Maske im Nahverkehr soll die Sicherheit in Bussen und Bahnen weiter erhöhen. Damit OP- und FFP2-Masken ihre volle Schutzwirkung entfalten können, sind folgende drei Punkte zu beachten:
🔹 Die Maske muss über Mund und Nase gehen und eng anliegen.
🔹 Wenn die Maske durchfeuchtet ist, sollte sie auswechselt werden.
🔹 Beim Absetzen sollte die Maske wenn möglich nur an den Bändern angefasst werden.
Und natürlich: Auch mit Maske gelten weiterhin die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen!
Wiederaufnahme Fahrscheinverkauf im Bus ab 20. Juli 2020
Einbau von Trennscheiben in Bussen
Ab Montag, 20. Juli 2020, wird der Verkauf von Fahrkarten beim Fahrpersonal in den Bussen der Rurtalbus schrittweise wieder aufgenommen. Auch der Vordereinstieg wird dann wieder möglich sein.
Seit Beginn der coronabedingten Einschränkungen Mitte März war in den Bussen die vordere Tür gesperrt und der Ticketverkauf durch das Fahrpersonal eingestellt. Die Fahrgäste konnten Fahrscheine nur an den Automaten, in den Vorverkaufsstellen oder über das Handy erwerben. Dies war ein notwendiger Schritt zum Schutz des Fahrpersonals und der Fahrgäste.
Durch die inzwischen durchgeführten Lockerungen der Beschränkungen im öffentlichen Leben werden die Busse auch wieder stärker genutzt. Um den Vordereinstieg wieder zu ermöglichen und auch den Verkauf von Fahrkarten beim Fahrpersonal wieder aufnehmen zu können, werden nach und nach alle Busse im Aachener Verkehrsverbund mit Trennscheiben im Fahrerbereich ausgestattet. Sie dienen dem Gesundheitsschutz von Busfahrer und Fahrgästen. Somit können auch die derzeit gesperrten vorderen Sitzplätze wieder genutzt werden.
In allen Bussen der Rurtalbus sowie der beauftragten Unternehmer werden die Trennwände nach und nach eingebaut. Aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeugtypen und den langen Lieferzeiten wird es allerdings noch einige Zeit dauern, bis alle Busse mit den Trennscheiben ausgestattet sind.
Alle Fahrgäste werden weiterhin aufgerufen sich an die geltenden Schutzmaßnahmen zu halten. Dazu zählt im ÖPNV insbesondere die Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase sowie das regelmäßige Waschen bzw. Desinfizieren der Hände.